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Gefährliche Stoffe und Wasser - Geht das? Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt den Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern vor gefährlichen Stoffen. Für Anlagenbetreiber gibt es hier einiges zu beachten. Insbesondere die §§ 62 und 63 WHG stellen diesbezüglich viele Anforderungen an Unternehmen. Diese werden in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) konkretisiert. 

Darunter gibt es noch die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS), die den, im WHG für Bau und Betrieb solcher Anlagen geforderten, allgemein anerkannten Stand der Technik abbilden. Da es eine ganze Reihe TRwS‘en gibt, kann schnell der Überblick verloren gehen. Was gilt wann? Was muss beachtet werden? Wie ist das Zusammenspiel zwischen WHG, AwSV und TRwS‘en? 

Profitieren Sie in dieser Online-Veranstaltung von der Expertise des Referenten, Herrn Dirk Walter, Abteilungsleiter TÜV Süd Industrie Service GmbH der Niederlassung Stuttgart. Gewinnen Sie einen Überblick über das aktuelle technische Regelwerk - ein Muss, um Ihre Anlagen rechtssicher betreiben zu können.

Verpassen Sie nicht diese Gelegenheit, sich umfassend über die TRwS zu informieren und melden Sie sich gleich an! 

Die Teilnahme ist kostenlos
Nach dem Vortrag wird es die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen. 

Den Teilnahmelink erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung an Ihre hinterlegte E-Mailadresse.

 

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19. November 2024, 14:00 - 16:00 Uhr (MEZ)

Programm

Julia Harth
IHK Karlsruhe

Dirk Walter
TÜV Süd Industrie Service GmbH