#GemeinsamFürUnternehmen

 

Mit dem Wachstumschancengesetz will die Bundesregierung Unternehmen wettbewerbsfähiger machen und den Standort Deutschland stärken. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz nun zugestimmt.

Unternehmen profitieren davon, u.a. durch den Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung.

Hier wird etwa die Bemessungsgrundlage für förderfähige FuE-Vorhaben von aktuell 4 Mio. EUR p.a. auf 10 Mio. EUR p.a. mehr als verdoppelt.

Zudem sollen künftig über die Personalkosten hinaus auch in einem FuE-Vorhaben genutzte Wirtschaftsgüter förderfähig sein.

Weiter sollen KMU durch eine auf 35 % erhöhte Bemessungsgrundlage (bislang 25 %) profitieren. 

In unserer Online-Veranstaltung vermitteln wir, was Unternehmen bei der steuerlichen Forschungsförderung erwarten können, wie diese funktioniert, was bei der Beantragung zu beachten ist und welche Unterschiede zur "klassischen" Zuschuss- oder Projektförderung bestehen.

Programm:
10:00 Uhr
Begrüßung
Dr. Stefan Senitz, IHK Karlsruhe

10:10 Uhr
Welche Projekte sind iRd. Forschungszulage förderfähig und wie wird die Förderung beantragt?
Dr. Markus Busuttil, Fördermittelexperte, Gründer und Geschäftsführer Busuttil & Company, Hannover

10:30 Uhr
Steuerliche Aspekte bei der Forschungsförderung und deren Anpassung durch das Wachstumschancengesetz
Dr. Klaus Dumser, Partner, Rechtsanwalt • Steuerberater, WTS Wirtschaftstreuhand mbH, Nürnberg

10.50 Uhr
Fragen und Diskussion

11:30 Uhr
Ende

Ort:
Online-Veranstaltung

Veranstalter:
IHK Karlsruhe
 

Die Veranstaltung wir mit MS Teams durchgeführt. Den Zugangslink erhalten Sie rechtzeitig im Vorfeld. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich.

* Eine Veranstaltung der IHKs in Baden-Württemberg *

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30. April, 10:00 - 11:30 Uhr (MESZ)