Stellenausschreibung rechtlich richtig und AGG-konform gestalten
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber zur diskriminierungsfreien Personalarbeit. Das beginnt bei Stellenausschreibungen, die geschlechtsneutral und ohne AGG-Hürden formuliert sein müssen. Um zu vermeiden, dass Schadensersatz und Reputationsschaden drohen, müssen die richtigen Formulierungen verwendet werden und das Bewerbungsverfahren diskriminierungsfrei ablaufen. Auch das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zur Prüfung von geeigneten Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte ist zu beachten.
Unser Online-Seminar bietet Ihnen eine gute Gelegenheit, den aktuellen Stand der arbeitsrechtlichen Anforderung an Stellenanzeigen zu erfahren und sich rechtlich abzusichern. Profitieren Sie von praxisnahen Tipps und fundierten Informationen!
Gerne können Sie auch Fragen an den erfahrenen Referenten stellen.
Prof. Dr. Rupert Felder, Rechtsanwalt bei Schork Kauffmann Bremenkamp Partnerschaftsgesellschaft mbH Rechtsanwälte in Karlsruhe, ist Experte im kollektiven Arbeitsrecht. Als ehemaliger Personalleiter in verschiedenen Konzernen verfügt er über umfassende Erfahrungen für die Ausgestaltung von Kollektivvereinbarungen, besonders in Krisensituationen.
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Prof. Dr. Rupert Felder
Rechtsanwalt