Die nächste Hitzeperiode kommt bestimmt. Von der Schule kennt man „hitzefrei“, aber gilt das auch fürs Arbeitsverhältnis?
Der Klimawandel hat auch Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis. Die Fragen der Entgeltzahlung trotz gestörter Betriebsabläufe, die Auswirkungen von Produktionseinschränkungen bis hin zu persönlichen Einschränkungen bei Hitze für bestimmte Personengruppen steht im Fokus.
Bei Temperaturen oberhalb von 26 Grad Celsius ist die Arbeitsausübung erschwert, ab 30 Grad Celsius ist die Arbeitsausübung beeinträchtigt. Beide Temperaturangaben finden sich in der Arbeitsstättenrichtlinie und diese Erkenntnis hat Einzug in die operative Arbeitssicherheit gehalten. So ist bei Temperaturen oberhalb 30 Grad Celsius eine Gefährdungsbeurteilung verpflichtende Auflage und es müssen arbeitgeberseitig zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.
Der Katalog der in der Arbeitsstättenrichtlinie genannten Vorschläge der Reaktionsmaßnahmen geht von Sonnenschutz über Ventilatoren bis hin zu „Arbeitszeitverlagerung“ und „zusätzlichen Entwärmungsphasen“. Daher muss der Arbeitgeber in Hochtemperaturzeiten eine solche „klimatische Gefährdungsbeurteilung“ durchführen.
In unserem informativen Online-Seminar lernen Sie den aktuellen Stand der arbeitsrechtlichen Anforderungen kennen, erfahren praktische Tipps im Umgang mit der Herausforderung „Hitze“ und können einen praktischen eigenen Aktionsplan aufstellen.
Gerne können Sie auch Fragen an den erfahrenen Referenten stellen.
Prof. Dr. Rupert Felder, Rechtsanwalt bei Schork Kauffmann Bremenkamp Partnerschaftsgesellschaft mbH Rechtsanwälte in Karlsruhe, ist Experte im kollektiven Arbeitsrecht. Als ehemaliger Personalleiter in verschiedenen Konzernen verfügt er über umfassende Erfahrungen für die Ausgestaltung von Kollektivvereinbarungen, besonders in Krisensituationen.
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Prof. Dr. Rupert Felder
Rechtsanwalt