16.10.2024 | 9-17 Uhr | Präsenz-Seminar in Karlsruhe

Seminarinhalte

Erstellen von Lieferantenerklärungen
•    Allgemeines zum Präferenzrecht 
•    Ursprungsbestimmung/Warenursprung und Präferenzen 
•    Systematik und Rechtsgrundlage einer Lieferantenerklärung/Langzeitlieferantenerklärung 
•    Formelles zu Lieferantenerklärungen 
•    Sind Zulieferer zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen verpflichtet? 
•    Kann in einer Lieferantenerklärung auch ein anderer als EU-Ursprung bescheinigt werden? 
•    „Ursprungserzeugnisse“ der EU 
•    Ausreichende Be- oder Verarbeitung 
•    Bedeutung der Zeile „... und den Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit ...“ 
•    Konsequenzen für den Aussteller bei Falschangabe des Ursprungs 
•    Zollamtliches Kontrollverfahren 
•    Besonderheiten im Warenverkehr mit der Türkei
•    Die Paneuropa-Mittelmeer- und SAP-Kumulierungszone
•    Viele praktische Übungen

 

Seminarziel & Zielgruppe

Die EU hat mit vielen Ländern Präferenzabkommen geschlossen, die dazu dienen, den Warenverkehr bei Ein- und Ausfuhren zollfrei oder zollbegünstigt durchführen zu können. Sie lernen im Seminar die Regeln der Abkommen kennen, damit Sie zollrechtliche Vorteile für Ihr Unternehmen ausschöpfen und Anforderungen von Lieferanten gerecht werden können.

Wenn Sie selbst als Mitarbeiter in Export- oder Importunternehmen Lieferantenerklärungen abgeben oder bei Vorlieferanten anfordern und Ihre zollrechtlichen Möglichkeiten im Sinne Ihres Unternehmens nutzen wollen.

 

Die Veranstaltung ist mit 300 Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Person kostenpflichtig.

 

Anmeldung

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Die Veranstaltung ist kostenpflichtig. Sie erhalten nach Ihrer Teilnahme eine Rechnung über das Teilnahmeentgelt in Höhe von 300 € pro Person. Die Zahlung hat nach Rechnungserhalt zu erfolgen.

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Erstellen von Lieferantenerklärungen

16.10.2024

9:00-17:00 Uhr

Referentin

Irmtraud Bohn

Irmtraud Bohn