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Hintergrund der Veranstaltung ist insbesondere das neue Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG), das im Juli 2021 in Kraft getreten ist und Auswirkungen auf die Betreiberpflichten im Bereich der überwachungsbedürftigen Anlagen hat. Das neue ÜAnlG gilt für die Errichtung, die Änderung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Es regelt damit neu die grundlegenden Anforderungen an den Betrieb der Anlagen, z. B. Prüfung, Instandhaltung, Gefährdungsbeurteilung, Abschalten der Anlage bei gefährlichen oder nicht beseitigten Mängeln sowie die Aufgaben der Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS).
In der Veranstaltung soll in einem Überblick informiert werden über
Ass. jur. Sakina Wagner LL.M. Eur.
IHK Karlsruhe
Dirk Walter
TÜV Süd Industrie Service GmbH