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Der EU Green Deal sieht umfangreiche Neuerungen im Umweltrecht vor, die sowohl im europäischen als auch im nationalen Umweltrecht große Auswirkungen auf Unternehmen haben können. Dies kann neben Neuerungen im Abfallrecht (z. B. Verpackungen, Kunststoffe, Batterien etc.), der Kreislaufwirtschaft, im Chemikalienrecht (z. B. REACH und CLP), auch Anforderungen im Wasserrecht (z. B. prioritäre Stoffe bei Oberflächengewässer etc.), bei den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvorgaben (z. B. europäische IED- Richtlinie) usw. betreffen.
In der Veranstaltung soll in einem ersten Überblick u. a. aufgezeigt werden,
Ass. jur. Sakina Wagner LL.M. Eur.
IHK Karlsruhe
Claudia Forschner
VISTRA Ing.-Büro GbR