

Von der Ermahnung zur Abmahnung
Im Arbeitsverhältnis „menschelt“ es; Zusammenarbeit ist persönlich und daher kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Auffassungen über „Leistung“ und „Verhalten“. Führungskräfte sind gefordert, vertragsgemäße Leistung einzufordern und Mängel anzusprechen. Dazu reicht das Spektrum von einem klärenden Gespräch, einer Ermahnung bis hin zu einer formellen Abmahnung, die im Zweifel die Vorbereitung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist. Im Extremfall beendet die fristlose Kündigung die Zusammenarbeit abrupt.
Disziplinarmaßnahmen gehören zu den arbeitsrechtlichen Herausforderungen, erfordern Sicherheit im Umgang mit den Regularien und verlangen Fingerspitzengefühl. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers definiert den Handlungsrahmen. Die arbeitsrechtlichen Instrumente begleiten die Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis bis hin zur gerichtlichen Überprüfung. Auch die Beteiligungsrechte des Betriebsrates sind zu beachten.
Das Online-Seminar soll näherbringen, wie mit Spannungen umgegangen werden kann, welche arbeitsrechtlichen Möglichkeiten und Handlungsalternativen es gibt und welche formalen Anforderungen zu beachten sind.
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Dr. Marcus Hartmann
RechtsanwaltFachanwalt für Arbeitsrecht und Erbrecht
Schork Kauffmann Bremenkamp Partnerschaftsgesellschaft mbH Rechtsanwälte,
Karlsruhe

Jörg Schünemann
RechtsanwaltFachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
Schork Kauffmann Bremenkamp Partnerschaftsgesellschaft mbH Rechtsanwälte,
Karlsruhe