Wer blickt da noch durch – Neue EU-Verordnungen zu KI und Cybersicherheit

 

Schön, dass wir Ihr Interesse wecken konnten! 
 

Die Flut an neuen EU-Verordnungen im Bereich der Informationstechnologie stellt Unternehmen vor immense Herausforderungen. An erster Stelle steht hier die KI-Verordnung, die ab Sommer 2026 europaweit gilt und zahlreiche neue Pflichten für alle Betriebe mitbringt, die KI-Anwendungen einsetzen. Hinzukommen weitere Regulierungen die Themen wie Cybersicherheit, Weitergabe digitaler Produktdaten und Risikomanagement der eigenen IT-Landschaft betreffen.

Um Sie bei der erfolgreichen Umsetzung dieser neuen Anforderungen zu unterstützen, laden wir Sie herzlich zu einer ca. zweistündigen Infoveranstaltung ein. Unser Experte, Herr Dr. habil. Christian Förster, Partner der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte PartG mbB in Karlsruhe, wird Ihnen die wichtigsten Inhalte der neuen EU-Regelwerke erläutern und praxisorientierte Handlungsempfehlungen geben.
 

Die Veranstaltung findet in Präsenz im IHK Haus der Wirtschaft, Lammstraße 13 - 17 in Karlsruhe statt.

Melden Sie sich jetzt kostenlos an – wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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PROGRAMM

1. Im Fokus: Die KI-Verordnung (AI Act)

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen KI-Anwendungen benutzen, müssen Sie sich bald mit einer ganzen Menge neuer Vorgaben auseinandersetzen. Unser Experte beantwortet dazu die wichtigsten Fragen, etwa:

  • Bin ich von der KI-Verordnung überhaupt betroffen?
  • Was muss ich denn im täglichen Doing alles beachten?
  • Kann ChatGPT auch ein Hochrisiko-KI-System sein?
  • Was bedeutet denn „KI-Kompetenz“ und wie vermittle ich sie meinen Mitarbeitern?
  • Gelten für KI-Anwendungen im HR-Bereich eigentlich besondere Anforderungen?
  • Gibt es eine Richtlinie, mit der ich selbst in meinem Betrieb den Einsatz von KI regeln kann?
  • Und: Was hat es denn für Konsequenzen, wenn ich etwas „falsch“ mache? 

2. Und was war da sonst noch?

In einem kürzeren zweiten Teil gibt Herr Dr. Förster noch einen Überblick zu weiteren EU-Vorschriften, die jüngst in Kraft getreten sind oder dies alsbald tun. Mit Blick auf Ihr Unternehmen können Sie dann selbst entscheiden, ob das eine oder andere für Sie ein „Thema“ ist und eine vertiefte Auseinandersetzung damit sinnvoll ist:

  • Cyberresilienz-Verordnung (Cyber Resilience Act) – Wenn Sie sich mit Produkten mit digitalen Elementen beschäftigten, müssen Sie für deren Sicherheit sorgen und Schwachstellen effektiv entdecken und beheben
  • Datenverordnung (Data Act) – Sollten Sie Produkte oder digitale Dienste anbieten, bei denen persönliche oder technische Nutzerdaten erfasst und übermittelt werden, müssen Sie diese neuerdings unmittelbar dem Nutzer und ggf. auch Dritten bereitstellen
  • NIS-2-Richtlinie – Wenn Ihr Unternehmen nicht mehr ganz so klein ist und Sie etwa im Bereich Energie, Verkehr, Finanzen oder Gesundheit tätig sind, ist die Geschäftsleitung verpflichtet, für erhöhte Sicherheit der betrieblichen IT-Systeme zu sorgen und etwaige Störfälle rasch und zuverlässig zu melden und zu beheben

Referent

speaker

Dr. habil. Christian Förster

Rechtsanwalt
Bartsch Rechtsanwälte PartG mbB
Karlsruhe

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