Info-Veranstaltung zum neuen § 34k GewO - Was Darlehensvermittler jetzt wissen müssen

 

Zum 20.11.2026 wird eine neue Erlaubnis- und Registrierungspflicht nach § 34k GewO für Darlehensvermittler eingeführt. Handlungsbedarf entsteht dann auch für Darlehensvermittler, die bereits über eine entsprechende Erlaubnis nach § 34c GewO verfügen.

In unserer Info-Veranstaltung informieren wir Sie insbesondere über:

  • Neue Regelungen und Fristen: Start der Vorgaben, Übergangsfrist für den Umtausch bis 31.05.2027, Registrierungspflicht und Folgen bei Fristversäumnis
  • Sachkunde & Weiterbildung: Anerkannte Berufsqualifikationen, Delegation der Sachkunde und Weiterbildung sowie Anforderungen an Beschäftigte im Betrieb

Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen zu stellen und konkrete Unsicherheiten zu klären.

 

Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet vor Ort in der IHK Karlsruhe statt. 

 

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Isabell Amann

Teamleitung Erlaubnisse - Vermittler und Immobilienwirtschaft
Recht + Service