Abwärme erfassen und gesetzliche Vorgaben erfüllen
Spätestens zum 01.01.2025 müssen Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden im Jahr ihre Abwärmedaten auf der Abwärmeplattform eintragen. Nach einigen Verschiebungen ist dies die aktuell geltende Frist der Regelung aus dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Mehr Informationen dazu finden Sie auch unter bfee-online.de.
Erfahren Sie in dieser digitalen Veranstaltung, wie Sie dabei vorgehen können. Wir informieren Sie über die gesetzliche Pflicht zur Eintragung in die Abwärmeplattform gemäß den aktuellen Vorgaben und zeigen Ihnen einen effizienten Weg zur Erfassung und Darstellung der Abwärmemengen über ein dafür entwickeltes Tool.
Sie profitieren von dieser Informationsveranstaltung durch
- Details zur Technik und Wirtschaftlichkeit von Abwärmenutzung,
- Informationen zu den aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Abwärme-Meldung nach §17 EnEfG,
- Vorstellung eines digitalen Tools zur Abwärme-Meldung.
Folgender Ablauf der Veranstaltung erwartet Sie:
- Einführung
Ilja Lifschiz, IHK Karlsruhe - Erfassung und Nutzung von Abwärme
Martin Pfränger, Kompetenzzentrum Abwärme - Erfassungstool "Plattform Abwärme"
Martin Haagen, eeaser GmbH
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