Sehr geehrte Damen und Herren,

die Registrierung ist leider bereits geschlossen. Gern können Sie bei Bedarf Kontakt mit uns aufnehmen: azubisharing@karlsruhe.ihk.de

Mit freundlichen Grüßen

Ihre IHK Karlsruhe

Voraussetzungen

 

  • Auszubildende/-r muss der “Ausleihe” zustimmen
  • Der zwischen den zwei Ausbildungsbetrieben geschlossene Kooperationsvertrag muss bei der IHK eingereicht und vorab genehmigt werden.
  • Rechte und Pflichten (Gesamtverantwortung) verbleiben beim bisherigen Ausbildungsbetrieb

Vorteile für Unternehmen & Auszubildende

 

  • Ausbildung kann fortgeführt werden
  • Erweiterung der fachlichen und sozialen Kompetenz
  • Keine finanziellen Einbußen durch Kurzarbeit
  • Ausbildung kann fortgeführt werden
  • Finanzielle Entlastung durch (teilweise) Erstattung der Ausbildungsvergütung
  • Neue Impulse für die Zeit nach der Krise
  • Auszubildende sammeln zusätzliche Erfahrungen und Qualifikationen in Partnerbetrieben, die sie dann wiederum im Ausbildungsbetrieb einsetzen können
  • Synergieeffekte bis hin zu festen Kooperationen dank der Zusammenarbeit mit dem Kooperationsbetrieb

 

  • bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern
  • bei der Vertragsgestaltung zwischen den Kooperationspartnern
  • bei der Klärung von Fragen während des Ausbildungsverlaufes

Wir sind für Sie da!


CHRISTIAN TREIBER

Bildungsberater I Fachberater Fachkräftesicherung

Tel.: 0721 174-406

Email: azubisharing@karlsruhe.ihk.de

 

Wir sind für Sie da!


PETER MINRATH

Bildungsberater; Leiter Fachkräftesicherung I Veranstaltungen

Tel.: 0721 174-217

Email: azubisharing@karlsruhe.ihk.de