Die Registrierung ist leider bereits geschlossen. Für Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Das erwartet Sie am 16. März 2023

 

Der Bundestag hat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) am 16.12.2022 verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrates steht allerdings noch aus. Ein Vermittlungsausschuss soll nun Einigkeit zum Gesetz erzielen. 

Ziel des HinSchG ist der Schutz von sog. "Whistleblowern". Dieser Schutz soll zur Abgabe von Hinweisen ermutigen und damit dazu führen, dass unternehmensinterne Missstände möglichst schnell aufgedeckt und beseitigt werden. 

Zum Schutz der Hinweisgebenden wird unter anderem eine Beweislastumkehr eingeführt: Arbeitgeber müssen demnach künftig nachweisen, dass Maßnahmen gegen Arbeitnehmer nicht im Zusammenhang mit der Aufdeckung von Missständen stehen.

Bis zum 17.12.2023 müssen - jedenfalls nach dem aktuellen Gesetzesentwurf - alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden einen internen Meldekanal für hinweisgebende Personen eingerichtet haben und betreiben. Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden voraussichtlich schon ab Inkrafttreten des Gesetzes. 

Die Einrichtung und der Betrieb einer gesetzeskonformen Meldestelle ist nicht trivial, sondern technisch anspruchsvoll, zeitaufwändig, erfordert spezifisches Fachwissen und bindet personelle Ressourcen. Schon beim Setup stellen sich u.a. Fragen, wie an welche Funktion die Meldestelle angegliedert werden soll: Datenschutz, IT, HR, Geschäftsführung? Wie kann das Risiko von Interessenskonflikten beim Betrieb einer Meldestelle innerhalb des Unternehmens ausgeschlossen werden? Oder ist die Einschaltung externer Dienstleister sinnvoll?

In diesem Seminar bekommen Sie einen Überblick über die Regelungen des aktuellen Entwurfs zum HinSchG. Außerdem wird Ihnen erklärt, was diese Inhalte für Sie in der praktischen Umsetzung bedeuten und welche Umsetzungsmöglichkeiten bestehen.

Aktive Beteiligung in Form von Fragen ist herzlich willkommen!

Dr. Martin Andreas Duncker

schlatter.law Heidelberg

schlatter.law Heidelberg

Partner I Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Zertifizierter Compliance-Officer (IHK & TÜV)
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)