04.02.2027 | 9-13 Uhr | Präsenz-Seminar in Baden-Baden 

Zum Jahreswechsel treten regelmäßig wichtige Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht in Kraft. Unternehmen im grenzüberschreitenden Warenverkehr sollten daher bestehende Prozesse und Dokumentationen rechtzeitig prüfen und Neuerungen in der täglichen Praxis berücksichtigen.

In diesem kompakten vierstündigen Seminar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die wesentlichen Änderungen zum Jahreswechsel. Sie erfahren, wie die relevanten Neuerungen einzuordnen sind und welche Auswirkungen sie auf die betriebliche Zoll- und Außenwirtschaftspraxis haben.

Im Mittelpunkt stehen insbesondere Änderungen bei den Zollverfahren, im Zolltarif, beim Warenursprung und bei Präferenzen sowie im Außenwirtschaftsrecht.

 

Worauf müssen Sie sich 2027 einstellen?

Verschaffen Sie sich mit dem Seminar „Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht“ der IHK Karlsruhe einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen im internationalen Warenverkehr.

Sie erhalten Informationen zu folgenden Themen:

  • Zollrecht und Zollverfahren
  • Warenursprung und Präferenzen
  • Außenwirtschaftsrecht
  • Exportkontrolle
  • Außenhandelsstatistik

     

Kompetenzen nach dem Seminar

Nach dem Seminar können Sie:

  • Änderungen bei Zollverfahren, Zolltarif und ATLAS in die betriebliche Praxis einordnen
  • Neuerungen bei Warenursprung, Präferenzen und Handelsabkommen bewerten
  • Änderungen in der Exportkontrolle und bei Embargos auf relevante Geschäftsprozesse übertragen
  • Handlungsbedarf im Unternehmen erkennen und notwendige Anpassungen ableiten
  • typische Fehlerquellen frühzeitig erkennen und vermeiden

     

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an verantwortliche Zoll-Sachbearbeitende, Zollbeauftragte und Vorgesetzte aus den Bereichen Zoll und Logistik sowie an Ausfuhrverantwortliche und Exportkontrollbeauftragte.

 

Die Veranstaltung ist mit 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Person kostenpflichtig.

 

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Die Veranstaltung ist kostenpflichtig. Sie erhalten nach Ihrer Teilnahme eine Rechnung über das Teilnahmeentgelt in Höhe von 190 € pro Person. Die Zahlung hat nach Rechnungserhalt zu erfolgen.

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der IHK Karlsruhe. Diese finden Sie hier:

Als Verbraucher steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen finden Sie hier:

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Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

04.02.2027

9:00-13:00 Uhr

Ort

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Es sind ausreichend Parkplätze im Hof vorhanden.