Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz  (LkSG) gibt Unternehmen einen großen Spielraum bei der Durchführung der Risikoanalyse und der Ergreifung angemessener und wirksamer Maßnahmen. Das bedeutet aber nicht, dass Unternehmen unterschiedslos bei allen Zulieferern Informationen einfordern, diese zur Unterzeichnung von umfangreichen und undifferenzierten Lieferanten- oder Verhaltenskodizes auffordern oder die gesetzlichen Anforderungen 1:1 entlang der Lieferkette weitergeben können. Das LkSG sieht vor, dass Unternehmen bei der Umsetzung risikobasiert vorgehen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein neues FAQ-Papier veröffentlicht, das Unternehmen praxisnahe Informationen zum risikobasierten Vorgehen in der Risikoanalyse nach dem LkSG und zur Zusammenarbeit in der Lieferkette bietet. Ziel ist es, den risikobasierten Ansatz weiter zu stärken und zu erklären, wie Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten effektiv umsetzen können. Das Papier zeigt auch auf, wo die gesetzlichen Grenzen der Einbeziehung von mittelständischen Zulieferern liegen und wie das BAFA diese überprüft.

In der Veranstaltung erhalten Sie konkrete Hinweise zu Ihren Handlungsspielräumen im Rahmen der Risikoanalyse und den Erwartungen des BAFA. In einem offenen Austauschen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Praxisfragen direkt an das BAFA zu adressieren und Lösungsansätze zu diskutieren. 
 

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Sprecher

Eike Wiesner
BAFA

Referat Grundsatzangelegenheiten, Prüfungsleitlinien

Franz Gerhard Borengässer
BAFA

Referat Grundsatzangelegenheiten, Prüfungsleitlinien

Jessica Kruse
Beraterin @ Helpdesk für Wirtschaft & Menschrechte

Programm

  • Michael Baukloh, stellv. Geschäftsbereichsleiter IHK Karlsruhe

Eike Wiesner, BAFA, Referat Grundsatzangelegenheiten, Prüfungsleitlinien

Franz Gerhard Borengässer, BAFA, Referat Grundsatzangelegenheiten, Prüfungsleitlinien

Moderation: Susanne Kant, Referentin Internationaler Warenverkehr, IHK Karlsruhe

Jessica Kruse, Helpdesk für Wirtschaft & Menschenrechte

IHK Karlsruhe

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