Mittwoch, 09.10. 2024 | 9.00-17.00 Uhr | Online

Details

Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern wird die Ware einer Zollbehandlung unterzogen. Mit der dabei in der Regel abzugebenden Zollanmeldung werden sowohl einfuhrrechtliche als auch steuerrechtliche Erklärungen gemacht.

Die meisten Unternehmen, die nur gelegentlich importieren, lassen sich bei diesen Anmeldungen zollrechtlich z.B. durch Speditionen vertreten, oft ohne allerdings vollumfänglich über die Inhalte der Zollanmeldungen Bescheid zu wissen und die Konsequenzen unrichtiger Anmeldungen abschätzen zu können.
 

Seminarinhalte

  • Beteiligte im Einfuhrverfahren
  • Das Vertretungsverhältnis
  • Ablauf eines Importverfahrens
  • Ermittlung von Zollsätzen / Anwendung von Präferenzen
  • Zollschuldentstehung/Zollschuldner
  • Überblick über die Methoden der Zollwertermittlung
  • Die Bedeutung und Inhalte einer Zollvollmacht
  • Einfuhrrechtliche/Zoll- und steuerrechtliche Behandlung
  • Behandlung von Importavisen (oft bei KEP-Dienstleistern)
  • Bedeutung der Incoterms im Rahmen der Abfertigung zum freien Verkehr
  • Konsequenzen falscher/unrichtiger Anmeldungen
     

Zielgruppe

Mitarbeiter in Import- und Einkaufsabteilungen, Zollsachbearbeiter und Mitarbeiter und Führungskräfte in der Logistik, Geschäftsführer.  
 

Die Veranstaltung ist mit 210 Euro zzgl. Umsatzsteuer kostenpflichtig. 

 

Anmeldung

Leider sind alle Plätze des Seminars bereits belegt!

Bitte kontaktieren Sie Gabriele Schmitt per Mail über Gabriele.Schmitt@karlsruhe.ihk.de oder per Telefon unter 0721-174-165.

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Fallstricke der Importabwicklung

09.10.2024

9:00-17:00 Uhr

Referent

speaker

Johannes Lieb

Leiter AEB SE